Folge 7 - Die Rolle des Finanzsektors im EU-Lieferkettengesetz
Shownotes
Deswegen schauen wir auf das EU-Lieferkettengesetz:
Das geplante EU-Lieferkettengesetz sieht vor, dass europäische Unternehmen per Gesetz verpflichtet werden sollen, Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen.
Für welche Unternehmen soll das Gesetz gelten?
Die Regelung soll für in der EU ansässige Unternehmen gelten, mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro sowie für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro sollen ebenfalls einbezogen werden, wenn mindestens 40 Millionen Euro in der EU erwirtschaftet wurden.
Soll das Gesetz auch für Finanzdienstleister gelten?
Ob Finanzdienstleister wie Banken und Investoren ebenfalls einbezogen werden sollen, ist noch umstritten. Dabei haben sich die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wie auch die OECD klar positioniert: Finanzdienstleister müssen einbezogen werden.
Wir haben zu dem Thema auch ein Factsheet und einen Blog-Beitrag veröffentlicht:
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